- Flugzeugführer, Berufspiloten (ATPL, CPL)
- Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
- Luftschiffführer
- Flugingenieure
- Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder
wenn der Lizenzinhaber:
– auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat
– das 60. Lebensjahr vollendet hat
Nach Ablauf der Gültigkeit des fliegerärztlichen Zeugnisses kann die Lizenz durch ein neues Zeugnis wieder gültig gemacht werden.
Sie sind nicht sicher, ob die Erkrankung relevant war, dann fragen Sie uns bitte im Voraus!
Sie brauchen nicht nüchtern zu erscheinen.
Wann ist eine augenärztliche Untersuchung?
Untersuchungen der Tauglichkeitsklasse 1 erforderlich ?
Immer bei der Erstuntersuchung.
Eine Erstuntersuchung liegt auch vor, wenn erstmalig eine Tauglichkeitsuntersuchung der Klasse 1 durchgeführt wird.
In Abständen von längstens 5 Jahren, wenn ein Refraktionsfehler die Ausprägung von ±3 Dpt.* übersteigt aber +5 Dpt.* Hyperopie bzw. -6 Dpt.* Myopie nicht überschreitet, oder ein Astigmatismus oder eine Anisometropie 2 Dpt.* übersteigt, aber 3 Dpt.* nicht überschreitet.
In Abständen von längstens 2 Jahren, wenn ein Refraktionsfehler die Ausprägung von -6 Dpt.* Myopie übersteigt, oder ein Astigmatismus oder eine Anisometropie 3 Dpt.* übersteigt.
Immer bei normabweichenden oder zweifelhaften Befunden.
Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.
Das vom Augenarzt auszufüllende „Formular für den ärztlichen Untersuchungsbericht“ kann in unserem Downloadbereich geladen werden, oder von der LBA Webseite.
Untersuchungen finden hauptsächlich am Freitag Vormittag statt, sollten andere Terminwünsche an anderen Tagen bestehen, bitte wir um Kontaktaufnahme.