Eine Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ( Flugtauglichkeit ) kann bei Bewerbern für oder Inhabern von Lizenzen für Luftfahrzeugführer nur durch einen Fliegerarzt entsprechend den amtlichen Tauglichkeitsrichtlinien durchgeführt werden. Diese amtlich anerkannten Flugmedizinischen Sachverständigen findet man in Deutschland entweder in einem der acht Aeromedical Center (AeMC) oder in Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen der Klassen 1 und 2.
Ziel der Untersuchung ist die Klärung, ob der Untersuchte Flugtauglichkeit besitzt. Ist dem so, kann ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ausgestellt werden. Dieses wiederum berechtigt den Inhaber zur Wahrnehmung der Rechte aus seiner Lizenz für Luftfahrzeugführer.
Im Rahmen einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung werden in Deutschland neben Vorgeschichte und der körperlichen Untersuchung apparative sowie Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt. Der Mindestumfang der Untersuchungen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei vorliegender Indikation durch den Fliegerarzt erweitert werden.