Medical für Cockpitbesatzung, Kabinenpersonal und Privatpiloten

Wir führen Fluguntersuchungen zur Flugtauglichkeit in unserer Praxis in Nordhausen / Thüringen für Berufspiloten (Klasse 1); Privatpiloten (Klasse 2); LAPL (Light Aircraft Pilot License) und Cabin Crew Medicals durch.
Als Grundlage für die Beurteilung der Tauglichkeit gelten die seit 2013 eingeführten EASA-Richtlinien. Die zuständige Erlaubnisbehörde für Medicals aller Klassen ist das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig.

Flugtauglichkeit

Medical Klasse 1

Diese Untersuchung benötigen Sie zum Erwerb oder Erhalt einer Berufspilotenlizenz (CPL, ATPL, MPL)

Medical

Medical Klasse 2

Ein Medical Klasse 2 benötigen Sie zum Erwerb oder Erhalt einer Privatpilotenlizenz (PPL, GPL, UL).

Fluguntersuchungen

Medical Klasse LAPL

Sie benötigen diese Privatpilotenlizenz unter anderem für Leichtflugzeuge, Helicopter und Ballone.

Flugmedizin Thüringen – Ihr AME 1 für Piloten der Klassen 1 und 2 in Nordhausen / Thüringen – auch für Piloten aus Niedersachsen und Sachsen Anhalt.

Die Untersuchungen führen wir für Berufspiloten (Klasse 1) , Privatpiloten (Klasse 2 bzw. LAPL) und die Cabin Crew in unseren Praxisräumen der kardiologisch – internistischen Gemeinschaftspraxis Dr. Ullus Heinrich und Dr. Kerstin Jugelt durch.

Unsere Praxis ist in nur 5min (3,5km) von der A38 Autobahnabfahrt Nordhausen-West (ehem. Werther) bzw. direkt über die B4 (aus Richtung Erfurt oder dem Harz kommend) erreichbar.

Unmittelbar vor der Praxis sind ausreichend kostenfreie Parkplätze verfügbar.

Eine Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ( Flugtauglichkeit ) kann bei Bewerbern für oder Inhabern von Lizenzen für Luftfahrzeugführer nur durch einen Fliegerarzt entsprechend den amtlichen Tauglichkeitsrichtlinien durchgeführt werden. Diese amtlich anerkannten Flugmedizinischen Sachverständigen findet man in Deutschland entweder in einem der acht Aeromedical Center (AeMC) oder in Fliegerärztlichen Untersuchungsstellen der Klassen 1 und 2.

Ziel der Untersuchung ist die Klärung, ob der Untersuchte Flugtauglichkeit besitzt. Ist dem so, kann ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ausgestellt werden. Dieses wiederum berechtigt den Inhaber zur Wahrnehmung der Rechte aus seiner Lizenz für Luftfahrzeugführer.

Im Rahmen einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung werden in Deutschland neben Vorgeschichte und der körperlichen Untersuchung apparative sowie Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt. Der Mindestumfang der Untersuchungen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei vorliegender Indikation durch den Fliegerarzt erweitert werden.

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